Rechtsberatung für Gründer

Die 3 wichtigsten Verträge für jedes Startup in der Schweiz

Team von Gründern bei der Besprechung von Verträgen in einem modernen Zürcher Büro

Der Aufbau eines Startups gleicht dem Bau eines Hauses: Ohne ein solides Fundament bricht die Struktur unter Belastung zusammen. In der dynamischen Welt der Schweizer Gründerzene ist rechtliche Klarheit kein Hindernis für die Geschwindigkeit, sondern der Treibstoff für nachhaltiges Wachstum.

Viele Gründer konzentrieren sich initial primär auf die Produktentwicklung und das Marketing. Doch rechtliche Unsicherheiten können später bei Finanzierungsrunden oder Exits zu fatalen Problemen führen. Hier sind die drei Säulen, auf denen Ihr rechtliches Fundament stehen sollte.

1. Der Aktionärbindungsvertrag (ABV)

Während die Statuten einer AG oder GmbH öffentlich zugänglich und eher allgemein gehalten sind, regelt der Aktionärbindungsvertrag das Innenverhältnis der Gründer im Detail. Er ist das wichtigste Dokument für den langfristigen Zusammenhalt des Teams.

  • Vorkaufsrechte: Was passiert, wenn ein Gründer seine Anteile verkaufen möchte?
  • Vestings: Sicherstellung, dass Anteile bei vorzeitigem Ausscheiden eines Gründers an die Firma zurückfallen.
  • Entscheidungsfindung: Regelung von Mehrheiten bei strategischen Fragen.

2. Rechtssichere Arbeitsverträge

Frühe Mitarbeiter sind oft mehr als nur Angestellte – sie sind Mitstreiter. Dennoch müssen klare Verhältnisse geschaffen werden. Ein Schweizer Arbeitsvertrag für Startups sollte spezifische Klauseln enthalten, die über den Standard hinausgehen.

Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) und Konkurrenzverboten, die den Kernwert Ihres Unternehmens schützen, ohne die Flexibilität unnötig einzuschränken.

Experten-Tipp

Achten Sie darauf, dass Überstundenregelungen und Spesenreglemente von Anfang an schriftlich fixiert sind, um spätere arbeitsrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

3. IP-Abtretung (Intellectual Property)

In der Wissensökonomie ist geistiges Eigentum oft der wertvollste Aktivposten. Es muss zweifelsfrei sichergestellt sein, dass alle Entwicklungen, Codes und Designs, die im Rahmen der Startup-Tätigkeit entstehen, vollumfänglich der Gesellschaft gehören.

Abstrakte Darstellung von geistigem Eigentum und Rechtsschutz

Dies gilt nicht nur für Mitarbeiter, sondern insbesondere für die Gründer selbst und externe Freelancer. Fehlt diese Kette der Rechteübertragung ("Chain of Title"), wird jeder Investor bei einer Due Diligence sofort abwinken.

Fazit: Vorsorge ist günstiger als Sanierung

Frühzeitig professionelle juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, spart langfristig enorme Kosten und Nerven. Wir bei PeakClause GmbH unterstützen Zürcher Startups dabei, von Tag eins an auf rechtlich sicherem Boden zu stehen.

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